Keine Flugsicherungsgebühren für Flugzeuge unter 2 t MTOW

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Für Flugzeuge unter 2 t maximalem Abfluggewicht werden am Leipzig-Altenburg Airport auch zukünftig keine Flugsicherungsgebühren für Flüge nach Sichtflugregeln erhoben erhoben.

Die Einführung der überarbeiteten Flugsicherungs An- und Abflug-Kostenverordnung (FSAAKV) sorgte in Pilotenkreisen bundesweit für Unmut, da VFR-Verkehr unter 2 t MTOW damit unnötig belastet wurde. Dieses Problem wurde mit der neuen Flugsicherungsbeauftragungsverordnung (FSBV) nun gelöst. Der Leipzig-Altenburg Airport verzichtet auf Basis dieser Verordnung auf die Erhebung von Flugsicherungsgebühren für Flüge nach Sichtflugregeln mit Flugzeugen von bis zu 2 t maximaler Abflugmasse. Landegebühren werden weiterhin gemäß der veröffentlichten Gebührenordnung erhoben.