Industrie- und Gewerbegebiet "Am Flugplatz Altenburg/Nobitz"

Das Altenburger Land bietet Investoren gut erschlossene und sofort bebaubare Gewerbe- und Industriegebiete in strategisch vorteilhafter Lage in Mitteldeutschland.

  • Hohe Schallemissionen zulässig
  • Zuschussförderung möglich
  • Voll erschlossen
  • Direkte Flughafenanbindung
  • Umfassende Betreuungsdienstleistung

Daten & Fakten


Größe brutto/netto (in ha):ca. 91 ha / ca. 58 ha
Ausweisung als: GI
Frei Fläche: ca. 52 ha
Planungsstand:2 B-Pläne rechskräftig, 1 B-Plan Verfahren
Erschließungsstand:erschlossen
Möglicher Baubeginn ab: sofort

Vorhandene Versorgungsanschlüsse
Wasser /AbwasserZweckverband Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Altenburger Land
Energieenvia Mitteldeutsche Energie AG
KommunikationDeutsche Telekom AG
GasEWA Energie- und Wasserversorgung Altenburg GmbH

Branchen/ Firmen vor Ort:Airbus-Zulieferer
Flugzeugmotorenhersteller
Logistik
Kommunikation
Baugewerbe

Steuerhebesätze 
Grundsteuer B:300%
Gewerbesteuer:300%
Eigentürmer:Sondervermögen "WGT-Liegenschaften Thüringen" vertreten durch die Landesentwicklungsgesellschaft Thüringen mbH

Verkehrsanbindung

Das Altenburger Land ist hervorragend an das europäische Straßen- und Schienennetz sowie den europäischen Luftraum angebunden.

Entfernungen/Fahrzeiten

Ort Entfernung in km          Fahrtzeit in h   
Chemnitz400:35
Gera 400:35
Zwickau 400:35
Leipzig      500:50
Jena 801:00
Weimar 1101:10
Halle1001:15
Dresden1101:20
Erfurt 1301:20
Hof 135 1:20

Bahnverbindungen

  • Halbstündliche Bahnverbindungen nach Leipzig/Halle und Zwickau
  • 3 mal täglich Verbindungen nach Gera, Plauen, Weimar und Hof.

Verkehrsanbindung des Industriegebietes am Leipzig-Altenburg Airport

Bundesstraßen: B 180 angrenzend , B 95 ca. 4 km
Autobahnen:A 4 - Anschlußstelle Meerane ca. 20 km
A 72 - Anschlußstelle Penig ca. 18 km
Entfernung zu Flugplätzen:        Leipzig-Altenburg Airport angrenzend
Flughafen Leipzig-Halle ca. 60 km entfernt

Altlastensituation

Umfassende Altlastengutachten liegen vor und wurden bei der Überplanung des Gebietes berücksichtigt. Die Sanierung der im Rahmen der Untersuchungen festgestellten kontaminierten Flächenbereiche, die nicht in den baulich nachzunutzenden Teilflächen liegen, wird in absehbarer Zeit abgeschlossen sein, so daß die weitere Flächenentwicklung und Nachnutzung nicht durch Altlasten beeinträchtigt wird.

Planung und Erschließung

Verbindliche Bauleitplanung

Die verbindliche Bauleitplanung für das Gewerbe- und Industriegebiet erfolgte in 3 separaten Bebauungsplänen. Die Plangebietsabgrenzungen orientieren sich an den Abgrenzungen der Nutzungszonen 2, 3 und 4.

Der Bebauungsplan für die Nutzungszone 4 (B-Plan Nobitz 005) ist bereits seit Anfang 1997 rechtsverbindlich.

Der Bebauungsplan für die Nutzungszone 2 (B-Plan Nobitz 007) ist rechtsverbindlich.

Der Bebauungsplan für die Nutzungszone 3 (B-Plan Nobitz 006) ist ebenfalls schon rechtsverbindlich.

Erschließung

Die Zufahrtsstraßen und die inneren Haupterschließungsstraßen des Gesamtgebietes sind hergestellt, so dass bereits erschlossene Bauflächen vorliegen. Die innere Erschließung in den jeweiligen Nutzungszonen gemäß der vorliegenden Bebauungspläne erfolgt in Bauabschnitten, orientiert an der Flächennachfragesituation. Die Versorgung des Gebietes Gas, Strom, Wasser etc. ist gesichert.