RMZ (Radio Mandatory Zone)

Mit Wirkung vom 02. April 2015 wurde am Leipzig-Altenburg Airport die vorher bestehende Kontrollzone D(HX) durch eine RMZ (Radio Mandatory Zone) ersetzt. Bei der RMZ handelt es sich um ein in der SERA-Verordnung aufgeführtes neues Luftraumelement. In der RMZ besteht Funkkommunikationspflicht.

Vor dem Einflug in die RMZ ist eine Erstmeldung an ALTENBURG INFORMATION 123.580 abzusetzen. In der Erstmeldung sind folgende Angaben erforderlich:

  • Kennung der gerufenen Station
  • Eigenes Rufzeichen und Luftfahrzeugmuster
  • Standort, Flughöhe und Flugabsichten

Während des Fluges in der RMZ ist eine dauernde Hörbereitschaft aufrechtzuerhalten. Der Ausflug aus der RMZ bzw. das Verlassen der Frequenz ist ebenfalls zu melden. Die Meldungen sind auch für den Fall abzusetzen, dass seitens der Bodenfunkstelle keine Antwort erfolgt.

Bitte meiden Sie die Gebiete in Verlängerung der Piste 04 bzw. 22, da hier mit an- und abfliegendem IFR-Verkehr zu rechnen ist.

Bitte kontaktieren Sie unbedingt ALTENBURG INFOMATION, auch wenn Sie den Platz oberhalb der RMZ überfliegen möchten. Die Standart-IFR-Anflugverfahren beginnen in 5000 ft über dem Flugplatz und abfliegender IFR-Verkehr verlässt die RMZ in den meisten Fällen nach oben. Zu beachten ist außerdem, dass am Flugplatz eine Kunstflugbox (bis 5000ft Höhe) eingerichtet ist und regelmäßig Fallschirmsprung stattfindet.