Keine Flugsicherungsgebühren für Flugzeuge unter 2 t MTOW

Für VFR-Flüge mit Flugzeugen bis 2 t maximaler Abflugmasse werden am Leipzig-Altenburg Airport keine Flugsicherungsgebühren erhoben.

Für VFR-Flüge mit Flugzeugen bis 2 t maximaler Abflugmasse werden am Leipzig-Altenburg Airport keine Flugsicherungsgebühren erhoben.

Während der Sanierung eines Teilabschnitts der Start- und Landebahn war die nutzbare Länge vorübergehend auf 1.000 Meter begrenzt.