Tower und Terminal am Leipzig-Altenburg Airport

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Für Piloten · PPR 48 h

Zoll & Grenze

Anmeldung und Zuständigkeiten für Ein- und Ausreise

Voranmeldung

Mindestens 48 h

Zoll

Hauptzollamt Erfurt

Grenze

Bundespolizei Erfurt

Zoll- und Grenzabfertigung

Für eine Zoll- und Grenzabfertigung drucken Sie bitte den jeweiligen Antrag aus und faxen ihn ausgefüllt entsprechend der angeforderten Abfertigung mindestens 48 Stunden vor Ein- beziehungsweise Ausreise an die nachstehenden Behörden. Die Luftaufsicht des Flugplatzes unterstützt Sie gern. Bitte beachten Sie, dass der verantwortliche Luftfahrzeugführer für die ordnungsgemäße Übermittlung der Anträge selbst verantwortlich ist.

Zollabfertigung

Zuständige Behörde

Hauptzollamt Erfurt
Melchior-Bauer-Str. 8
D-99092 Erfurt

Fax

+49 (0)361 60176-910

Grenzabfertigung

Zuständige Behörde

Bundespolizeiinspektion Erfurt
Bahnhofstr. 23
D-99084 Erfurt

Übersicht Zoll- und Grenzabfertigung

EU-Staaten · Schengen

Zoll: nicht erforderlich

Grenze: nicht erforderlich

EU-Staaten · Non-Schengen

Zoll: nicht erforderlich

Grenze: erforderlich

Nicht-EU-Staaten · Schengen

Zoll: erforderlich

Grenze: nicht erforderlich

Sonstige Drittlandstaaten

Zoll: erforderlich

Grenze: erforderlich