
Für Piloten · PPR 48 h
Zoll & Grenze
Anmeldung und Zuständigkeiten für Ein- und Ausreise
Voranmeldung
Mindestens 48 h
Zoll
Hauptzollamt Erfurt
Grenze
Bundespolizei Erfurt
Zoll- und Grenzabfertigung
Für eine Zoll- und Grenzabfertigung drucken Sie bitte den jeweiligen Antrag aus und faxen ihn ausgefüllt entsprechend der angeforderten Abfertigung mindestens 48 Stunden vor Ein- beziehungsweise Ausreise an die nachstehenden Behörden. Die Luftaufsicht des Flugplatzes unterstützt Sie gern. Bitte beachten Sie, dass der verantwortliche Luftfahrzeugführer für die ordnungsgemäße Übermittlung der Anträge selbst verantwortlich ist.
Zollabfertigung
Zuständige Behörde
Hauptzollamt Erfurt
Melchior-Bauer-Str. 8
D-99092 Erfurt
Telefon
Fax
+49 (0)361 60176-910
Grenzabfertigung
Zuständige Behörde
Bundespolizeiinspektion Erfurt
Bahnhofstr. 23
D-99084 Erfurt
Telefon
Übersicht Zoll- und Grenzabfertigung
EU-Staaten · Schengen
Zoll: nicht erforderlich
Grenze: nicht erforderlich
EU-Staaten · Non-Schengen
Zoll: nicht erforderlich
Grenze: erforderlich
Nicht-EU-Staaten · Schengen
Zoll: erforderlich
Grenze: nicht erforderlich
Sonstige Drittlandstaaten
Zoll: erforderlich
Grenze: erforderlich