
Für Piloten · EDAC
RMZ(Radio Mandatory Zone)
In der RMZ besteht Funkkommunikationspflicht.
Frequenz
123.580
Rufname
Altenburg Information
Vorgabe
Funkkommunikationspflicht
Information
01
Mit Wirkung vom 02. April 2015 wurde am Leipzig-Altenburg Airport die vorher bestehende Kontrollzone D(HX) durch eine RMZ (Radio Mandatory Zone) ersetzt. Bei der RMZ handelt es sich um ein in der SERA-Verordnung aufgeführtes neues Luftraumelement. In der RMZ besteht Funkkommunikationspflicht.
ALTENBURG INFORMATION
123.580
Funkkontakt vor dem Einflug
Erstmeldung
Vor dem Einflug in die RMZ ist eine Erstmeldung an ALTENBURG INFORMATION 123.580 abzusetzen. In der Erstmeldung sind folgende Angaben erforderlich:
01
Kennung der gerufenen Station
02
Eigenes Rufzeichen und Luftfahrzeugmuster
03
Standort, Flughöhe und Flugabsichten
Während des Fluges in der RMZ ist eine dauernde Hörbereitschaft aufrechtzuerhalten. Der Ausflug aus der RMZ bzw. das Verlassen der Frequenz ist ebenfalls zu melden. Die Meldungen sind auch für den Fall abzusetzen, dass seitens der Bodenfunkstelle keine Antwort erfolgt.
Bitte kontaktieren Sie unbedingt ALTENBURG INFORMATION, auch wenn Sie den Platz oberhalb der RMZ überfliegen möchten. Die Standard-IFR-Anflugverfahren beginnen in 5000 ft über dem Flugplatz und abfliegender IFR-Verkehr verlässt die RMZ in den meisten Fällen nach oben. Zu beachten ist außerdem, dass am Flugplatz eine Kunstflugbox (bis 5000 ft Höhe) eingerichtet ist und regelmäßig Fallschirmsprung stattfindet.